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Diese AGB gelten nur für Vertragsverhältnisse zwischen unserem Unternehmen und Kaufleuten für Handelsgeschäfte i.S.d. § 343 HGB sowie private Auftraggeber nach den derzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingen. Besonders hier geregelt:
1. Geltung
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als ausdrücklich vereinbart und haben Rechtswirkung zwischen uns und unseren Abnehmern. Sie haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner und gelten, soweit keine individuellen Vereinbarungen vorliegen.
2. Teilunwirksamkeit
Falls ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3. Angebote/Auftragsannahme
Die Auftragsannahme erfolgt hinsichtlich Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend. Unsere Angebote sind freibleibend. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung von ihm zu vertreten, sind wir berechtigt, in Höhe der betreffenden Menge vom Vertrag zurückzutreten.
4. Nachsichtsklausel
Von uns stillschweigend – auch mehrfach geübte Nachsicht gilt nicht als Änderung der jeweiligen Bedingung.
5. Lieferung
Eine von uns eingegangen Lieferverpflichtung entfällt, sofern und soweit die Lieferung durch einen nicht von uns zu vertretenden Umstand unmöglich wird, oder fällige Rechnungen vom Besteller noch nicht an uns bezahlt wurden. Ist mit dem Kunden am Liefertag für die Lieferung ein Zeitrahmen vereinbart, in dem die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll und nimmt der Kunde die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Kunde ebenfalls die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen.
6. Preise
Die Lieferungen erfolgen zu unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und frei Haus, wenn nicht anders vereinbart. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Kunden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Bankeinzug ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Betrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist bei uns gutgeschrieben ist. Sämtliche Kosten der Zahlung gehen zu Lasten unserer Kunden. Ebenso die Kosten der Nichteinlösung von Zahlungsmitteln.
Bei Nichteinlösung berechnen wir derzeit inkl. der Bank und Bearbeitungsgebühren 15,00 EUR je Buchung. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung der Ware zahlt. Bei nicht fristgerechter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in gesetzlich vorgeschriebener Höhe über dem Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung und Insolvenz des Kunden sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Soweit der Kunde sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegen unsere Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Transport-Gefahrtragung / Haftung
Der Versand unserer Waren erfolgt auf Gefahr des Kunden ab unserem Lager, auch wenn der Transport durch eines unserer Fahrzeuge erfolgt. Nur bei grobem Verschulden, bzw. Vorsatz durch unser Personal wird durch uns gehaftet. Das Frost- und Wärmerisiko, sowie das Risiko des Rücktransportes geht zu Lasten des Käufers. Etwa entstehende Transportkosten, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind, gehen zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Gewährleistung für die Ware
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen. Anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens zehn Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Frist, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
10. Leergut / Saldoanerkenntnis / Pfand
Für Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller unbepfandeten Einweggebinde; im Folgenden: Leergut genannt) wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen bzw. der allgemein geltenden Sätze erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen. Soweit das Leergut unser Eigentum ist, wird es an unsere Kunden nur ausgeliehen und bleibt unser Eigentum. Ist es Eigentum unseres Lieferanten, so behalten wir uns das Besitzrecht aus mittelbarem Besitz vor.
Über das Leergut wird ein laufender Saldo erstellt und dem Kunden jeweils bekanntgegeben. Der Saldo gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Der Leergutsaldo muss vom Kunden bei Ende der Geschäftsbeziehungen ausgeglichen werden. Für nicht zurückgegebenes Leergut hat der Kunde Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von
20 Prozent zu leisten. Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.
11. Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zulässig. Die in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages entstehenden Forderungen gegen einen oder mehrere Dritte werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Bei nicht fristgerechter Zahlung durch unsere Kunden sind wir berechtigt die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Dies gilt auch für künftig entstehende Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung.
Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns gelieferten Ware.
Im gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt des Weiterverkaufs. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen um mehr als 20 Prozent, wobei als Bezugsgröße für
die Berechnung des Warenwertes die in unserer jeweils gültigen Bruttopreisliste genannten Preise gelten, kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware heraus zu verlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.
12. Werbematerial/Inventar/Leihgüter
Unseren Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände (Leihinventar, Leihreklame) bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers, bzw. gekennzeichneten Lieferanten. Dem Kunden obliegt bezüglich dieser Gegenstände die Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Die Rechte aus mittelbarem Besitz behalten wir uns vor und berechnen dem Kunden für nicht zurückgegebene oder beschädigte Gegenstände die Wiederbeschaffungspreise.
13. Eheleute-Haftung
Eheleute oder Personenmehrheiten als Kunden handeln und haften uns gegenüber als Selbst-
und Gesamtschuldner.
14. Kontoauszüge
Von uns erstellte Kontoauszüge können nur innerhalb von 4 Wochen reklamiert werden. Danach gelten sie als anerkannt.
15. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, an Dritte übermitteln und löschen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien.
Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort ist ausdrücklich Gummersbach vereinbart. Der Gerichtsstand ist Gummersbach.
Sollte ein anderes Gericht zuständig sein, so gilt trotzdem Gummersbach gem. § 38, I ZPO als vereinbart.
17. SEPA Lastschrift
Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch uns in der Regel zusammen mit der Rechnungsausstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Andruck auf Rechnungsbeleg. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichend Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch uns eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
18. Rechnungsversand
Rechnungen werden von uns per E-Mail an Sie versendet. Bei Änderungen der Anschrift/en sind diese uns mitzuteilen. Die Archivierung obliegt dem Kunden, Kopien werden bei uns jedoch auch archiviert. Gegenüber dem Finanzamt (Aufbewahrungsfrist) ist der Kunde/Empfänger zur ordnungsgemäßen Archivierung verpflichtet. Sollte der Versand per E-Mail nicht möglich sein wird die Gebühr für die Zustellung dem Kunden belastet.
19. Rückgaben
Vollgutrückgaben werden mit bis zu 20% des netto Endpreises belastet. Rückgaben sind nur nach Anmeldung möglich. Für die Gutschrift ist ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum die Voraussetzung.
Leerfahrten können mit entsprechenden Logistikpauschalen berechnet werden.
(Stand: Mai 2020)
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